Der Konflikt zwischen den etablierten Musikkonzernen und der wachsenden Flut automatisierter KI-Produktionen erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Universal Music Group hat gemeinsam mit Capitol Records beim US-Bezirksgericht in Delaware eine umfangreiche Klage gegen DistroKid eingereicht. Dem weltweit größten Do-it-Yourself-Vertrieb für unabhängige Musiker wird vorgeworfen, eine regelrechte Pipeline für minderwertige, synthetisch generierte Titel geschaffen zu haben. Diese Praxis führe zu massiven Urheberrechtsverletzungen und greife gezielt Tantiemen ab, die eigentlich menschlichen Musikschaffenden zustehen.
In der Anklageschrift werfen die Labels DistroKid unlautere Geschäftspraktiken und Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vor. Nach Angaben der Kläger werden systematisch synthetisch erzeugte Fake-Tracks auf führende Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music und TikTok geschleust. DistroKid fungiere hierbei nicht nur als passiver Vermittler, sondern begünstige aktiv das Einschleusen solcher Inhalte, um an den Vertriebsgebühren zu verdienen. Der Vorwurf wiegt besonders schwer, da UMG betont, dass gemeldete Plagiate und Fälschungen von der Plattform wissentlich weiterverbreitet worden seien.
Finanziell geht es um erhebliche Summen. In einer ersten Tranche fordert UMG Schadenersatz für 1.000 konkrete Titel, was eine Gesamtforderung von bis zu 150 Millionen US-Dollar bedeutet. Die Klage stützt sich auf das US-Urheberrechtsgesetz, das für vorsätzliche Rechtsverletzungen empfindliche Strafen vorsieht. UMG argumentiert, dass das massive Hochladen von digitalem Müll den gesamten Auszahlungspool von Streaming-Diensten verwässere, da Bot-Netzwerke künstlich Klickzahlen erzeugen und Gelder aus dem Lizenztopf abzweigen.
Gleichzeitig bemüht sich Universal Music um eine klare Differenzierung bei der Verfolgung von KI-Erzeugnissen. Das Label stellt heraus, dass sich die juristischen Schritte nicht gegen ordnungsgemäß gekennzeichnete oder legitim erstellte KI-Musik richten. Im Fokus der Klage stehen vielmehr Bot-Farming, gezielte Identitätstäuschung und das Kopieren geschützter Gesangsstimmen oder Melodien. Die Major-Labels wollen ein Exempel statuieren, um Distributoren zur Einführung wirksamer Prüfmechanismen zu zwingen, bevor Titel überhaupt in den Streaming-Katalogen landen.
Die Klage offenbart zudem die heiklen wirtschaftlichen Verflechtungen der Branche. Während UMG gerichtlich gegen die unerwünschte KI-Schwemme vorgeht, monetarisieren die Musikriesen Technologiepartnerschaften im Hintergrund längst selbst. Erst kürzlich vereinbarte UMG mit Streaming-Anbietern wie Spotify die Entwicklung von autorisierten Remix-Werkzeugen, an denen Rechteinhaber mitverdienen. Zudem kämpfen Musiker-Gewerkschaften wie die AFM vor Gericht gegen UMG und Warner Music, um Beteiligungen an millionenschweren KI-Trainingsverträgen einzufordern, die mit Plattformen wie Suno oder Udio ausgehandelt wurden.
Für DistroKid und die gesamte Vertriebsbranche könnte das Verfahren in Delaware weitreichende Konsequenzen haben. Bislang beriefen sich Plattformen häufig auf den Safe-Harbor-Status, der sie vor Haftung schützt, solange beanstandete Titel nach Beschwerden entfernt werden. Sollte das Gericht entscheiden, dass DistroKid grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, müssten Do-it-Yourself-Distributoren ihre Kontrollfilter grundlegend aufrüsten. Dies dürfte die Eintrittsbarrieren für unabhängige Künstler deutlich erhöhen und das Geschäftsmodell automatisierter Massen-Uploads nachhaltig erschüttern.

