Am 18. September 2026 haben Universal Music Group und Sony Music Entertainment beim US-Bezirksgericht in Massachusetts eine zweite Urheberrechtsklage gegen den KI-Musikanbieter Suno eingereicht. Der Schritt erfolgt nur wenige Tage nachdem das Startup am 9. September 2026 sein neues Modell Version 6 vorgestellt hatte. Während Suno diesen Start mit offiziellen Lizenzverträgen flankierte, sehen die beiden Major-Labels darin keine Bereinigung der bisherigen Rechtsverstöße.
Die Klageschrift beziffert den Streitgegenstand präzise auf 60.202 urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen aus den Katalogen von UMG und Sony. Nach Ansicht der Kläger stellt auch das vorgeblich lizenzierte Modell Version 6 eine unzulässige Verwertung dar. Die Anwälte stützen sich dabei auf den Rechtsgrundsatz der Fruit of the poisoned tree, wonach ein Endprodukt nicht rechtmäßig sein kann, wenn dessen Grundlage auf illegalen Handlungen beruht.
Technisch richtet sich die Klage gegen Methoden des maschinellen Lernens, die Suno bei der Entwicklung von Version 6 angewandt haben soll. Konkret werfen die Labels dem Unternehmen vor, Knowledge Distillation im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Trainings genutzt zu haben. Durch dieses Verfahren seien Gewichte, Fähigkeiten und klangliche Merkmale älterer Modelle übernommen worden, die nachweislich ohne Lizenz mit geschützten Werken trainiert wurden.
Zudem führt die Anklage an, dass Suno Nutzerinteraktionsdaten aus früheren Systemgenerationen verwendet hat, um das aktuelle Modell zu verfeinern. Da diese Interaktionen direkt auf der Erzeugung von Musik basierten, die aus unlizenziertem Ausgangsmaterial hervorgegangen war, sei auch Version 6 untrennbar mit den vorangegangenen Urheberrechtsverletzungen verknüpft. Eine bloße Neuausrichtung mit frischen Lizenzen reiche daher rechtlich nicht aus, um die Technologie freizusprechen.
Die Klage trifft die Musikindustrie in einer ohnehin gespaltenen Phase. Suno hatte für Version 6 namhafte Partnerschaften mit der Warner Music Group, BMG sowie Believe geschlossen, um den Schritt in die kommerzielle Legalität zu demonstrieren. Dass UMG und Sony sich diesem Weg verweigern und stattdessen den Klageweg verschärfen, zeigt den tiefen Riss zwischen den Branchenschwergewichten beim Umgang mit generativer KI.
Sollte das Gericht der Argumentation der Kläger folgen, hätte das weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Entwicklung. Eine Verurteilung würde bedeuten, dass KI-Unternehmen Modelle nicht einfach durch nachgelagerte Lizenzabschlüsse sanieren können, solange frühere Trainingsiterationen auf strittigem Material aufbauen. Entwickler stünden dann vor der Notwendigkeit, Modelle bei Lizenzkonflikten vollständig von Grund auf neu zu trainieren.

