Der juristische Streit zwischen den großen Musikkonzernen und Anbietern generativer Musik spitzt sich weiter zu. Die Universal Music Group und Sony Music Entertainment haben am 14. Oktober 2026 beim US-Bundesgericht in Manhattan einen Antrag eingereicht, um den unabhängigen Digitalvertrieb DistroKid zur Offenlegung interner Daten zu zwingen. Die Kläger verlangen detaillierte Statistiken über das monatliche Volumen der hochgeladenen KI-Musikstücke sowie die entsprechenden Erkennungsprotokolle des Vertriebs. Im Zentrum des Interesses stehen dabei Titel, die mit der Plattform von Suno generiert und auf Streaming-Dienste übertragen wurden.
Die Plattenfirmen begründen ihren Vorstoß damit, die von Suno vorgebrachte Verteidigung des sogenannten Fair Use widerlegen zu müssen. Vor Gericht wollen die Majors belegen, dass die KI-Erzeugnisse keineswegs transformative Nischenexperimente darstellen, sondern vielmehr direkt mit geschützten Katalogen konkurrieren und digitale Streaming-Plattformen überfluten. Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, lieferte DistroKid allein im Zeitraum von März bis September 2026 fast 12 Millionen Musiktitel an einen einzelnen, namentlich nicht näher genannten Streaming-Dienst aus. Die Kläger vermuten, dass ein erheblicher Teil dieses Volumens auf generative Systeme wie Suno zurückgeht.
Der Vorstoß gegen DistroKid ist Teil einer breiter angelegten Eskalationsstrategie der Musikindustrie. Bereits am 13. Oktober 2026 wandten sich UMG und Sony vor dem Bundesgericht in Boston gegen einen Antrag des Risikokapitalgebers Lightspeed Venture Partners. Die Kläger fordern dort unter Eid abgegebene Zeugenaussagen sowie Einsicht in interne Mitteilungen von Lightspeed, die sich mit den rechtlichen Risiken von Trainingsdaten für Suno befassen.
Lightspeed gilt als einer der wichtigsten finanziellen Förderer des Musik-Start-ups. Der Investor führte die Series-B-Finanzierungsrunde von Suno an und beteiligte sich im weiteren Verlauf auch an der Series D, bei der mehr als 400 Millionen US-Dollar bei einer Unternehmensbewertung von 5,4 Milliarden US-Dollar eingesammelt wurden. UMG und Sony argumentieren, dass Investoren, die von den Urheberrechtsverletzungen des Start-ups profitiert haben, auch Auskunft über das dokumentierte Bewusstsein für rechtliche Gefahren geben müssen.
Für Suno steht bei diesem Verfahren das gesamte Geschäftsmodell auf dem Spiel. Sollten die Plattenlabels nachweisen, dass die Plattform gezielt urheberrechtlich geschützte Aufnahmen für ihr Training nutzte und daraus kommerzielle Marktverdrängung resultiert, drohen dem Unternehmen existenzgefährdende Schadensersatzforderungen. Die Einbeziehung von Distriebutoren und Risikokapitalgebern zeigt, dass die Majors den Druck auf das gesamte wirtschaftliche Umfeld der generativen Musikindustrie ausweiten.

