Der US-amerikanische Musikrechteinhaber Round Hill Music geht juristisch gegen führende Entwickler generativer Künstlicher Intelligenz vor. Das Unternehmen, dessen Rechtekatalog einen geschätzten Gesamtwert von über 1,1 Milliarden US-Dollar aufweist, reichte vor dem US-Bezirksgericht für Nordkalifornien zwei umfassende Klagen ein. Die Klageschriften richten sich primär gegen den KI-Musikgenerator Suno sowie gegen das für sein Modell Claude bekannte KI-Unternehmen Anthropic. Beiden Firmen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen und Texte systematisch ohne Lizenz für das Training ihrer Systeme verwendet zu haben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stehen hunderte bekannte Musiktitel aus dem Verlagskatalog von Round Hill Music. Betroffen sind unter anderem ikonische Werke von Künstlern wie James Brown, Bonnie Tyler und den Goo Goo Dolls. Nach Angaben des Verlags wurden diese Kompositionen und Tonaufnahmen ohne vorherige Genehmigung oder finanzielle Vergütung massenhaft vervielfältigt. Neben der direkten Urheberrechtsverletzung wirft Round Hill den Beklagten auch gravierende Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vor, da geschützte Metadaten und Copyright-Vermerke vorsätzlich entfernt worden seien.
Eine Besonderheit der Klage gegen Suno ist die Hinzuziehung des Datendienstleisters Bright Data als Mitbeklagter. Dem Scraping-Spezialisten wird zur Last gelegt, technische Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen lizenzierter Musikplattformen gezielt ausgehebelt zu haben. Durch diese automatisierte Umgehung von Bezahlschranken und Nutzungsbedingungen soll Bright Data dem Musik-KI-Entwickler Suno die riesigen Mengen an Audiomaterial erst zugänglich gemacht haben. Damit rückt die Klage auch die Beschaffungskette für KI-Trainingsdaten in den Fokus der richterlichen Prüfung.
Die finanziellen Forderungen des Musikgiganten sind beträchtlich. Round Hill verlangt die vollständige Abschöpfung aller Gewinne, die durch die mutmaßliche Verletzung erzielt wurden, oder alternativ den gesetzlichen Höchstschadensersatz nach US-Recht. Dieser liegt bei bis zu 150.000 US-Dollar pro nachgewiesener Urheberrechtsverletzung. In der Summe der betroffenen Werke könnte sich die geforderte Entschädigungssumme auf über eine Milliarde US-Dollar belaufen, was für die beklagten KI-Start-ups existenzbedrohend sein könnte.
Das Verfahren markiert eine weitere Eskalation im globalen Konflikt zwischen Rechteinhabern der Kreativwirtschaft und Technologiekonzernen. Während KI-Entwickler das Training oft unter Berufung auf Fair-Use-Regelungen verteidigen, drängen Verlage auf verbindliche Lizenzierungsmodelle. Die Einbeziehung von Web-Scraping-Partnern zeigt zudem, dass die Unterhaltungsbranche nun gezielt die gesamte Lieferkette generativer Medienmodelle ins Visier nimmt.

