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Musiker-Gewerkschaft AFM verklagt Major-Labels wegen heimlicher KI-Lizenzierung

Die Musiker-Gewerkschaft AFM zieht gegen Universal, Warner und Atlantic vor Gericht: Historische Aufnahmen seien ohne Vergütung der Studiomusiker für KI lizenziert worden.

Dieser Beitrag wurde KI-generiert und automatisch veröffentlicht. Einordnung, Kennzeichnung und alle Quellen am Beitragsende.

(KI-generiertes Symbolbild: Gemini / AI Connect)

Der juristische Konflikt um das Training generativer Musikmodelle erreicht die nächste Eskalationsstufe. Vor dem US-Bezirksgericht in New York hat die Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM) ihre Klage gegen die großen Musikkonzerne Warner Records, Universal Music Group und Atlantic Recording präzisiert. Die Gewerkschaft wirft den Branchenriesen vor, bestehende Tarifverträge systematisch zu verletzen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die unbefugte Verwertung historischer Musikkataloge zur Entwicklung und Speisung generativer KI-Systeme.

Laut der Klageschrift haben die Plattenfirmen umfangreiches Audiomaterial an Drittanbieter generativer KI lizenziert, ohne die daran beteiligten Session- und Orchestermusiker einzubeziehen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf das sogenannte Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieses Abkommen enthält eine traditionelle Schutzklausel für Zweitverwertungen, die sogenannte New-Use-Regel. Diese schreibt zwingend vor, dass Musiker für jede neue Verwendungsform ihrer ursprünglichen Studioaufnahmen gesondert vergütet werden müssen.

Neben den ausbleibenden Tantiemen kritisiert die AFM vor allem die mangelnde Transparenz der Plattenkonzerne. Die Gewerkschaft sei vor dem Abschluss der lukrativen KI-Partnerschaften weder informiert noch konsultiert worden. Nach Auffassung der Klägervertreter versuchen die Labels, Millioneneinnahmen aus KI-Lizenzdeals vollständig für sich zu behalten, während die ausführenden Künstler leer ausgehen und gleichzeitig durch synthetische Klone ihrer eigenen Arbeit bedroht werden.

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase tiefgreifender Umbrüche im Musik- und Urheberrecht. Erst kürzlich gab es an anderer Stelle eine überraschende Kehrtwende, als die zum Winamp-Konzern gehörende europäische Plattform Jamendo ihre im Frühsommer eingereichte Klage gegen den KI-Musikgenerator Suno am 13. August 2026 freiwillig und ohne Präjudiz zurückzog. Jamendo hatte Suno zuvor beschuldigt, einen Forschungsdatensatz mit über 55.000 Titeln unerlaubt für das kommerzielle Training zweckentfremdet zu haben. Branchenkenner werten den Rückzug als klares Indiz für eine vertrauliche Einigung zur offiziellen Datenlizenzierung.

Der Vorstoß der AFM könnte weitreichende Präzedenzwirkung für die gesamte Kreativwirtschaft entfalten. Sollte das Gericht der Interpretation der Gewerkschaft folgen, müssten Musikkonzerne ihre Einnahmen aus KI-Partnerschaften rückwirkend und künftig mit Hunderttausenden Instrumentalisten und Studiokünstlern teilen. Damit wächst der Druck auf Technologieanbieter und Rechteinhaber, faire Vergütungsmodelle für die menschliche Basis generativer Modelle zu etablieren.

Was heißt das für Sie?

Für Kreative und Rechteinhaber markiert das Verfahren eine entscheidende Weichenstellung bei der Erlösbeteiligung an generativer KI. Unternehmen, die Trainingsdaten lizenzieren, müssen künftig genau prüfen, ob Verträge auch die Rechte ausführender Musiker abdecken.

Belege

Solide belegt
54/100
  • Die American Federation of Musicians (AFM) hat vor dem US-Bezirksgericht New York ihre Klage gegen Warner Records, Universal Music Group und Atlantic Recording präzisiert.

    eine Quelle
  • Die AFM wirft den Labels vor, gegen das Sound Recording Labor Agreement (SRLA) verstoßen und Musikkataloge ohne Beachtung der New-Use-Regel an generative KI-Plattformen lizenziert zu haben.

    eine Quelle
  • Die Musikplattform Jamendo hat ihre Copyright-Klage gegen Suno am 13. August 2026 freiwillig und ohne Präjudiz fallen gelassen.

    eine Quelle

Der Beleg-Score wird berechnet, nicht handgesetzt: aus Vertrauensgrad, Quellenzahl und dem Anteil verifizierter Aussagen.

Quelle & Transparenz

Stand: 26. August 2026

KI-generiertKI-generiert: automatisiert aus geprüften Quellen erstellt und technisch qualitätsgesichert (Quellen-, Zitat- und Zahlenabgleich); keine menschliche Einzelfreigabe vor Veröffentlichung

Quellen
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Verifizierte Aussagen
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