Der juristische Konflikt um das Training generativer Musikmodelle erreicht die nächste Eskalationsstufe. Vor dem US-Bezirksgericht in New York hat die Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM) ihre Klage gegen die großen Musikkonzerne Warner Records, Universal Music Group und Atlantic Recording präzisiert. Die Gewerkschaft wirft den Branchenriesen vor, bestehende Tarifverträge systematisch zu verletzen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die unbefugte Verwertung historischer Musikkataloge zur Entwicklung und Speisung generativer KI-Systeme.
Laut der Klageschrift haben die Plattenfirmen umfangreiches Audiomaterial an Drittanbieter generativer KI lizenziert, ohne die daran beteiligten Session- und Orchestermusiker einzubeziehen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf das sogenannte Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieses Abkommen enthält eine traditionelle Schutzklausel für Zweitverwertungen, die sogenannte New-Use-Regel. Diese schreibt zwingend vor, dass Musiker für jede neue Verwendungsform ihrer ursprünglichen Studioaufnahmen gesondert vergütet werden müssen.
Neben den ausbleibenden Tantiemen kritisiert die AFM vor allem die mangelnde Transparenz der Plattenkonzerne. Die Gewerkschaft sei vor dem Abschluss der lukrativen KI-Partnerschaften weder informiert noch konsultiert worden. Nach Auffassung der Klägervertreter versuchen die Labels, Millioneneinnahmen aus KI-Lizenzdeals vollständig für sich zu behalten, während die ausführenden Künstler leer ausgehen und gleichzeitig durch synthetische Klone ihrer eigenen Arbeit bedroht werden.
Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase tiefgreifender Umbrüche im Musik- und Urheberrecht. Erst kürzlich gab es an anderer Stelle eine überraschende Kehrtwende, als die zum Winamp-Konzern gehörende europäische Plattform Jamendo ihre im Frühsommer eingereichte Klage gegen den KI-Musikgenerator Suno am 13. August 2026 freiwillig und ohne Präjudiz zurückzog. Jamendo hatte Suno zuvor beschuldigt, einen Forschungsdatensatz mit über 55.000 Titeln unerlaubt für das kommerzielle Training zweckentfremdet zu haben. Branchenkenner werten den Rückzug als klares Indiz für eine vertrauliche Einigung zur offiziellen Datenlizenzierung.
Der Vorstoß der AFM könnte weitreichende Präzedenzwirkung für die gesamte Kreativwirtschaft entfalten. Sollte das Gericht der Interpretation der Gewerkschaft folgen, müssten Musikkonzerne ihre Einnahmen aus KI-Partnerschaften rückwirkend und künftig mit Hunderttausenden Instrumentalisten und Studiokünstlern teilen. Damit wächst der Druck auf Technologieanbieter und Rechteinhaber, faire Vergütungsmodelle für die menschliche Basis generativer Modelle zu etablieren.

