Die Authentic Brands Group, welche als Verwalterin des musikalischen Vermächtnisses von Elvis Presley fungiert, hat gemeinsam mit verbundenen Rechteinhabern eine weitreichende Klage gegen das KI-Entwicklungsstudio Anthropic eingereicht. Vor einem US-Bundesgericht fordern die Kläger Schadensersatz in Höhe von über 41 Millionen US-Dollar. Anthropic wird beschuldigt, geschützte Liedtexte und musikalische Kompositionen der Rock-and-Roll-Ikone ohne entsprechende Lizenzierung für das Training seiner Claude-Sprachmodelle verwendet zu haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Katalog von 274 Werken, zu denen weltbekannte Hits wie Can't Help Falling in Love, All Shook Up sowie Don't Be Cruel zählen. Laut der Klageschrift wurden diese Texte systematisch ausgelesen und in die Trainingskorpora eingespeist, um dem Sprachmodell ein tieferes Verständnis von Stilistik, Reimen und kreativem Sprachausdruck zu verleihen. Die Kläger werfen Anthropic zudem vor, bei der Beschaffung der Trainingsdaten gezielt bestehende digitale Schutzmechanismen und Urheberrechtshinweise umgangen zu haben.
Finanziell stützt sich die Klage auf den gesetzlichen Höchstschadensersatz nach US-Urheberrecht in Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar pro registrierter Rechtsverletzung. Multipliziert mit den 274 identifizierten Songs ergibt sich die Gesamtsumme von mehr als 41,1 Millionen US-Dollar. Die Klägerseite betont, dass Anthropic das geistige Eigentum wissentlich und vorsätzlich verwertet habe, um den kommerziellen Wert seiner Sprachmodelle im Wettbewerb gegen Konkurrenten wie OpenAI zu steigern, ohne die dafür fälligen Abgaben an die Rechteinhaber zu entrichten.
Der Rechtsstreit markiert eine strategische Zäsur im Urheberrecht der KI-Ära. Während bisherige Gerichtsverfahren im Musiksektor vor allem von breiten Branchenverbänden wie der RIAA oder den großen Plattenlabels Universal und Sony angestoßen wurden, geht hier erstmals die Nachlassverwaltung eines einzelnen Künstlers eigenständig vor. Dieser Schritt verdeutlicht, dass Agenturen und Nachlassverwalter zunehmend gewillt sind, ihre hochkarätigen Backkataloge isoliert gegen das unautorisierte Abgreifen durch Technologiekonzerne abzusichern.
Für Anthropic kommt das Verfahren zu einem heiklen Zeitpunkt, da der Druck auf die Transparenz von KI-Trainingsdaten rasant zunimmt. Während Gerichte in parallelen Auseinandersetzungen der Musikindustrie bereits anordnen, die genaue Herkunft von Audiomaterial und Webtexten offenzulegen, gerät auch die juristische Verteidigung über das Fair-Use-Prinzip weiter unter Beschuss. Die Kläger argumentieren, dass das Erzeugen von Texten im Stil bekannter Künstler ein direktes Marktsubstitut darstelle und somit nicht durch Ausnahmeregeln gedeckt sei.
Sollte die Nachlassverwaltung von Elvis Presley mit ihren Forderungen vor Gericht Erfolg haben, könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Branche nach sich ziehen. Entwickler von Großmodellen müssten dann nicht nur mit erheblichen Nachzahlungen und Strafen rechnen, sondern wären gezwungen, für jedes einzelne Werk in ihren Trainingsdaten verifizierbare Lizenzen vorzulegen. Dies würde das bisherige Geschäftsmodell des ungefragten Web-Scrapings für Trainingszwecke endgültig beenden.

