Der juristische Druck auf die führenden Entwickler generativer Großmodelle verschärft sich abermals spürbar. Am 4. September 2026 reichten die beiden traditionsreichen US-Zeitungen The Seattle Times und Newsday eine gemeinsame Klage wegen massiver Urheberrechtsverletzungen beim US-Bezirksgericht für den Southern District of New York ein. Die Klageschrift richtet sich direkt gegen die Technologiekonzerne Microsoft und OpenAI, die als Pioniere und Marktführer im Segment moderner KI-Systeme gelten. Mit diesem Schritt eröffnen zwei weitere namhafte Medienhäuser ein zentrales Gerichtsverfahren gegen das unlizenzierte Training von kommerziellen Sprachmodellen.
Die neue juristische Auseinandersetzung folgt auf die vielbeachtete Klage der New York Times, welche die Diskussion um urheberrechtlich geschütztes Trainingsmaterial vor US-Gerichten angestoßen hatte. Dass sich nun mit The Seattle Times und Newsday zwei weitere traditionsreiche Verlage anschließen, belegt die wachsende Entschlossenheit der etablierten Medienbranche. Die Kläger sehen in der Praxis der KI-Entwickler eine fundamentale Missachtung geistigen Eigentums, bei der journalistische Arbeit ohne Vereinbarung verwertet wird. Damit verlagert sich der Streit über die Legitimität des automatisierten Web-Scrapings endgültig von Einzelklagen hin zu einer breiten Front US-amerikanischer Pressehäuser.
Der Kern des aktuellen Vorwurfs wiegt schwer und betrifft die Datensammelmethoden der beiden Tech-Riesen. Die klagenden Medien werfen Microsoft und OpenAI vor, über Jahre hinweg systematisch und in erheblichem Umfang redaktionelle Texte zweckentfremdet zu haben. Hunderttausende Artikel der Verlage sollen ohne jede Genehmigung aus dem Netz kopiert worden sein, um sie als Trainingsbasis zu verwenden. Besonders brisant ist dabei der Vorwurf, dass die Entwickler bestehende Bezahlschranken gezielt umgangen haben sollen, um an die ansonsten kostenpflichtigen Inhalte zu gelangen.
Das gescrappte Textmaterial wurde laut Klage nicht nur für das initiale Training, sondern auch für den fortlaufenden Betrieb generativer Systeme herangezogen. Konkret heben die Verlage Systeme wie OpenAIs ChatGPT sowie den Microsoft Copilot hervor, die auf den entsprechenden Datenbeständen aufbauen. Diese populären KI-Anwendungen stützen sich bei ihren Antworten auf die journalistische Substanz der Kläger und können Inhalte auf Abruf reproduzieren. Die Zeitungen argumentieren, dass Endnutzer auf diese Weise vollumfänglich mit journalistischen Inhalten versorgt werden, ohne jemals ein reguläres Abonnement abschließen zu müssen.
Besonders weitreichend sind die rechtlichen Konsequenzen, die die Verlage vor dem Bezirksgericht in New York fordern. Neben substanziellem Schadensersatz verlangen die beiden Herausgeber explizit die gerichtlich angeordnete Vernichtung aller Trainingsdatensätze und Modelle, die urheberrechtlich geschütztes Material der Verlage enthalten. Eine solche Löschung würde Microsoft und OpenAI vor gewaltige infrastrukturelle und finanzielle Hürden stellen, da betroffene Modelle nicht einfach punktuell bereinigt werden können. Sollten die Richter dieser harten Forderung zustimmen, stünde die Trainingspraxis der gesamten KI-Branche vor einer beispiellosen Zäsur.
Das Verfahren in New York wird daher von Branchenbeobachtern als maßgeblicher Präzedenzfall für die Zukunft des KI-Trainings gewertet. Für OpenAI und Microsoft steht nicht nur die Rechtmäßigkeit bisheriger Datensammlungen auf dem Spiel, sondern das grundlegende Funktionsprinzip moderner generativer Modelle. Sollte die Klage erfolgreich sein, droht den Anbietern ein juristischer Dominoeffekt mit unabsehbaren Schadensersatzforderungen weiterer Verlage. Der Ausgang dieses Rechtsstreits dürfte maßgeblich bestimmen, unter welchen Bedingungen Technologieunternehmen künftig noch auf journalistische Inhalte für ihre Trainingsprozesse zugreifen dürfen.

