Die kanadische Verwertungsgesellschaft Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada, kurz SOCAN, hat vor dem Federal Court of Canada rechtliche Schritte gegen das KI-Musikunternehmen Suno Inc. eingeleitet. Die Organisation vertritt mehr als 200.000 Songwriter, Komponisten sowie Musikverlage. Mit der Klage reagiert SOCAN auf die fortschreitende Nutzung geschützter Werke in generativen Musikmodellen ohne entsprechende Vergütung oder Lizenzierung.
Im Unterschied zu laufenden Gerichtsverfahren von Musiklabels in den Vereinigten Staaten, die ihren Schwerpunkt meist auf das unbefugte KI-Training mit Audio-Dateien legen, greift SOCAN gezielt die Outputs und die Streaming-Verbreitung in Kanada an. Die Verwertungsgesellschaft argumentiert, dass die von Suno generierten Musikstücke kanadischen Hörern zur Verfügung gestellt werden und damit direkt lokale Verwertungsrechte verletzen. Dieser Ansatz verlagert den juristischen Fokus von der Trainingsphase hin zum eigentlichen Endprodukt.
Zur Untermauerung der Vorwürfe legte SOCAN dem Bundesgericht eine konkrete Beweisliste vor. Darin sind 150 öffentlich abrufbare Generierungen der Suno-Plattform dokumentiert, die laut Klägerseite Werke aus dem SOCAN-Repertoire substanziell oder beinahe identisch reproduzieren. Die Liste umfasst prominente kanadische Titel, darunter Versionen von Avril Lavignes Hit Sk8er Boi, Joni Mitchells Both Sides Now, Tom Cochranes Life Is a Highway sowie Nickelbacks Photograph.
Die Kläger fordern eine umfassende gerichtliche Unterlassungsverfügung, die Suno die Nutzung des gesamten SOCAN-Repertoires untersagen soll. Zudem verlangt die Verwertungsgesellschaft Schadenersatz für die bisherige unlizenzierte Vervielfältigung und Verbreitung der betroffenen Titel. SOCAN will damit einen Präzedenzfall schaffen, der Plattformen dazu zwingt, auch für synthetische Neuschöpfungen traditionelle Lizenzabkommen zu schließen.
Der Vorstoß aus Kanada erhöht den internationalen Druck auf die Entwickler generativer Musikmodelle erheblich. Sollte das Bundesgericht der Argumentation folgen, könnten Anbieter generativer KI künftig weltweit in jedem Absatzmarkt separat für generierte Outputs haftbar gemacht werden, selbst wenn das Modelltraining in Ländern mit lockereren Urheberrechtsausnahmen stattfand.

