Die Aufsicht über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im deutschen Finanzsektor hat eine neue Ära erreicht. Am 29. Juli 2026 ist das Gesetz zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland offiziell in Kraft getreten. Damit übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, die zentrale Marktüberwachung für KI-Systeme bei Banken, Versicherern und Zahlungsinstituten. Diese Maßnahme schafft einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für den Einsatz moderner Technologien im Finanzwesen.
Der Schritt erfolgt unmittelbar vor dem Erreichen einer zentralen Frist des EU AI Act am 2. August 2026. Ab diesem Datum gelten europaweit umfassende Transparenzpflichten für KI-Interaktionen sowie strenge Auflagen für Hochrisiko-Systeme. Bereits seit August 2024 trat die EU-KI-Verordnung schrittweise in Kraft, wobei unzulässige KI-Praktiken seit Februar 2025 verboten sind. Zudem unterliegen Modelle für allgemeine Zwecke seit August 2025 spezifischen europäischen Vorgaben.
BaFin-Präsident Mark Branson stellte klar, dass der Schutz vor Diskriminierung durch automatisierte Systeme oberste Priorität besitzt. Insbesondere bei Kreditwürdigkeitsprüfungen und der Risikobewertung im Versicherungsbereich dürfen Algorithmen keine Benachteiligungen erzeugen. Die Aufsichtsbehörde verweist auf erhebliche Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften. Im Ernstfall drohen den Instituten Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Für die Finanzinstitute bedeutet die neue Aufsichtsstruktur eine erhebliche organisatorische Anpassung. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde stellte fest, dass die Bestimmungen der KI-Verordnung komplementär zu bestehenden Aufsichtsrahmen wirken. Insbesondere die Schnittstellen zur Verordnung über die digitale operationelle Resilienz, bekannt als DORA, sowie zu den MaRisk müssen abgestimmt werden. Eine dedizierte Leitlinie der EBA unterstützt die Banken bei der technischen und rechtlichen Harmonisierung.
Branchenexperten betonen, dass die Kombination aus Bankenaufsichtsrecht und allgemeinem KI-Recht komplexe Governance-Strukturen erfordert. Kreditinstitute müssen nun lückenlos nachweisen, wie ihre automatisierte Entscheidungsfindung funktioniert und auditiert werden kann. Die Einhaltung der Transparenzregeln betrifft dabei sowohl interne Modelle als auch von Drittanbietern eingekaufte Softwarelösungen. Damit wandelt sich die Compliance von einer reinen Dokumentationspflicht zu einer dauerhaften technischen Überwachungsaufgabe.

