In der US-amerikanischen Immobilienbranche klafft eine gravierende Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Praxis bei der Bildbearbeitung. Eine groß angelegte Analyse von rund 40.000 Inseratsfotos ergab, dass weniger als 10 Prozent aller durch generative KI veränderten Aufnahmen den geforderten Deklarationspflichten nachkommen. Die überwiegende Mehrheit der manipulierten Bilder wird somit ohne jeden Hinweis auf digitale Eingriffe veröffentlicht. Diese Befunde sorgen derzeit für erhebliche Diskussionen bei Betreibern von Multiple-Listing-Services (MLS) und Maklerverbänden.
Die Bandbreite der identifizierten Eingriffe reicht von kosmetischen Anpassungen bis hin zu strukturellen Verfälschungen. Weit verbreitet ist das sogenannte Virtual Staging, bei dem leere Räume virtuell mit Mobiliar und Dekoration ausgestattet werden. Häufig entfernen Agenten zudem Schmutz oder Bauschäden auf digitalem Weg, tauschen wolkenverhangene Himmel gegen sonnige Kulissen aus oder retuschieren Außenbereiche vollständig. Solche Praktiken lassen Immobilien attraktiver wirken, bergen jedoch ein erhebliches Risiko der Täuschung potenzieller Käufer.
Der Auslöser für die wachsende Nervosität in der Branche liegt vor allem im veränderten Rechtsrahmen. In Kalifornien ist mit dem Gesetz AB 723 im Jahr 2026 eine Regelung in Kraft getreten, die Bildmanipulationen von einer reinen Standesrichtlinie zu einem handfesten Haftungsrisiko macht. Das Gesetz verlangt bei generativer Bearbeitung eine transparente Offenlegung sowie die Pflicht, unberührte Originalaufnahmen vorzuhalten. Bei vorsätzlicher Irreführung drohen Maklern und Plattformen empfindliche finanzielle Strafen.
Die Debatte beschränkt sich längst nicht mehr auf die Westküste der Vereinigten Staaten. Auch im Bundesstaat New York liegen parlamentarische Initiativen vor, die Kennzeichnungspflichten für KI-bearbeitete Inseratsfotos verbindlich vorschreiben wollen. MLS-Betreiber stehen nun vor der Herausforderung, Prüfmechanismen zu etablieren, um Verstöße bereits beim Hochladen von Bilddateien automatisiert zu erkennen. Bislang fehlen vielen regionalen Plattformen jedoch die technischen Werkzeuge, um subtile Eingriffe generativer Modelle zuverlässig nachzuweisen.
Für Maklerbüros bedeutet der Befund einen dringenden Handlungsbedarf in ihren internen Arbeitsabläufen. Die bisherige Praxis, Bildoptimierungen ungeregelt an externe Dienstleister oder automatisierte Softwarelösungen auszulagern, birgt akute Rechtsrisiken. Verbände fordern ihre Mitglieder nun auf, klare Dokumentationsketten für sämtliche Inserate einzuführen und Originaldateien lückenlos zu archivieren, um regulatorischen Prüfungen standzuhalten.

